Spruch #5005 zu den Themen Geld, Hilfe, Rechnung, Hand

Mancher, der einem andern Dienste erwiesen hat,
ist sogleich bei der Hand, sie ihm in Rechnung zu stellen.

Spruch
Mancher, der einem andern Dienste erwiesen hat, ist sogleich bei der Hand, sie ihm in Rechnung zu stellen.

Mark Aurel

121 - 180

Spruch #5005


Themen: Geld, Hilfe, Rechnung, Hand